Kooperationsvereinbarung

TSV  Krankenhagen  von 1913 e. V. – TSV Eintracht Exten  von  1911 e. V.

1.  Kooperationsfelder

1.1  Öffnung von Sportangeboten für Mitglieder der Kooperationsvereine

Die Kooperationspartner öffnen ihre Sportangebote für alle Mitglieder ihrer Kooperationsvereine. Die Teilnehmer weisen nach, dass sie Mitglied  in einem Kooperationsverein sind. Dieses Angebot macht mehrfache Mitgliedschaften unnötig. Spartenbeiträge von besonders kostenintensiven Abteilungen müssen vom Teilnehmer getragen werden.

1.2 Erhaltung und  Erweiterung von Angeboten

Die Kooperation ist darauf ausgelegt, Basis-Angebote und Standardprogramme der Sportvereine in beiden Ortsteilen zu erhalten und bei Bedarf zu erweitern. Dies gilt auch für Angebote des Gesundheitssports.

Die laufenden Kooperationen mit den Grundschulen in Krankenhagen und Exten sollen erhalten und wenn möglich ausgebaut werden.

 

1.3. Beschäftigung von gemeinsamen Übungsleitern

 

Die Kooperationspartner arbeiten gemeinsam an der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern und unterstützen diese. Bei Bedarf wird darüber beraten, ob Übungsleiter gemeinsam beschäftigt und finanziert werden.

 


1.4. Sportstätten und Übungsmaterialien

 

Die Ortsteile bieten ausreichend Räume und Möglichkeiten für Sportangebote. Es soll darauf geachtet werden, dass sich Termine nicht überschneiden. Übungsgeräte sind für alle Übungsleiter zugänglich.

 

1.5. Gesundheitssport

Rehasport-Angebote werden über den anbietenden Verein abgerechnet. 

1.6. Öffentlichkeitsarbeit

Auf der Homepage der Kooperationspartner soll jeweils eine Unterseite „Kooperation“ eingestellt werden und es erfolgt eine Verlinkung zum Kooperationsverein. Darüberhinaus werden die Übungsleiter über die Kooperation informiert.

  

1.7. Mitglieder und Beiträge 


Die Anwerbung von neuen Mitgliedern bleibt in der Hand der jeweiligen Vereine. Die Kooperationspartner sollen keine Mitglieder bei den Kooperationsvereinen abwerben. Jedes Mitglied bleibt dem Verein zugeordnet, wo es eingetreten ist. Die Kooperationsvereine achten darauf, dass ihre Mitgliedsbeiträge nicht erheblich voneinander abweichen.

 

1.9. Veranstaltungen

 

Zur Stärkung der Kooperation sind gemeinsame Veranstaltung sinnvoll. Dazu können u.a. folgende Veranstaltungen gehören: Fußballschule, Jugendsportveranstaltungen, Rad- und Wandertag, Jugend-und Familienfreizeiten, Kinderturntag. 


2. Umsetzung der Vereinbarung

 

Den Kooperationspartnern ist bewusst, dass die Vereinbarung noch nicht in allen Teilen direkt umgesetzt, sondern vielfach nur schrittweise verwirklicht werden kann. So vereinbaren sie für bestimmte Bereiche wie z. B. die gemeinsame Beschäftigung von Übungsleitern, keinen Termin des Inkrafttretens, sondern verständigen sich jeweils darüber, wann ein Bereich umsetzungsreif erscheint.

 

3. Prüfung der Wirksamkeit der Vereinbarung

 

Die Vorstände der Kooperationspartner sind davon überzeugt, ihren Mitgliedern mit der Kooperation ein gutes und vielfältiges Angebot zu machen.

Die Kooperationsvereinbarung wird regelmäßig auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit sowie den Umfang der angebotenen Leistungen geprüft.

 

4. Aufhebung der Kooperationsvereinbarung

 

Die Kooperationsvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende mit einer schriftlichen Begründung und der Unterschrift von mindestens drei Vorstandsmitgliedern eines Vereins aufgehoben werden.